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Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) zu den Ferienwohnungen im Haus Malerecke
(Vermieter: Haus Malerecke GbR, Malerecke 6, 88085 Langenargen):

1. Haftung für Schäden am Mietobjekt
Der Mieter hat die Ferienwohnung, alle dazugehörigen Anlagen und das vorhandene Inventar pfleglich zu behandeln. Alle während der Mietzeit entstandenen Schäden sind zu ersetzen (ggf. durch eine Mieter-Haftpflichtversicherung). Bei Beendigung der Mietzeit sind die Wohnungsschlüssel, die Ferienwohnung und das dazu gehörende Inventar in ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter oder dessen Beauftragen zu übergeben. Der Mieter haftet auch für seine Angehörigen und seine Besucher.

2. Nutzung
a) Belegung:
Die Ferienwohnung samt Terrasse bzw. Balkon-Terrasse wird zur ausschließlichen Nutzung als Urlaubswohnung vermietet. Die Nutzung erfolgt auf Basis der im Gästeaufnahmevertrag genannten Erwachsenen und Kindern. Die Belegung der Wohnung ist nur im Rahmen der jeweils zulässigen Personenzahl gestattet. Der Vermieter kann nicht angemeldeten Personen die Aufnahme verweigern. Das Schlafen auf den Polstermöbeln ist nicht gestattet.

b) Überbelegung
Eine Überbelegung liegt vor, wenn mehr Personen übernachten als es die Maximalbelegung erlaubt bzw. laut Mietvertrag gebucht ist. Eine Überbelegung wird grundsätzlich nicht gestattet. Sie stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar, die zur fristlosen Kündigung führen kann. Bei einem Verstoß gegen diese Regel wird in jedem Fall eine erhöhte Übernachtungspauschale pro Person und Nacht in Höhe von 70 € erhoben.

c) Liegewiese und Seezugang: Die Liegewiese und der Zugang zum See sind nicht Teil des Mietvertrages, die Nutzung ist jedoch gestattet. Die Nutzung der Liegewiese, des Seezuganges (Achtung: Rutschgefahr an der Treppe) und das Baden erfolgen auf eigene Gefahr.

d) Tagesbesucher: Eine mietergleiche Nutzung der Ferienwohnung, der Liegewiese und des Seezuganges durch Tagesbesucher der Mieter ist mit Rücksicht auf die anderen Gäste nicht erwünscht.

e) Rauchen: Haus Malerecke ist ein Nichtraucher-Haus. Das Rauchen ist mit Rücksicht auf die anderen Gäste auch auf der Terrasse und den Balkonen nicht gestattet.

3. Tierhaltung
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

4. Gesamtmietpreis
Der im Gästeaufnahmevertrag genannte Gesamtmietpreis beinhaltet alle Nebenkosten einschließlich Endreinigungskosten und die Kurtaxe. Die Höhe der Kurtaxe wird gemäß Ihrer Anmeldedaten nach den jeweils geltenden Bedingungen der Gemeinde Langenargen ermittelt.

5. Zahlungsweise
Als Anzahlung ist 20 % des Gesamtmietpreises zu dem im Gästeaufnahmevertrag genannten Termin auf die dort angegebene Bankverbindung fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor der Anreise auf dasselbe Konto fällig. Bei Buchung innerhalb von 4 Wochen vor der Anreise wird der Gesamtmietpreis sofort fällig. Bei Sofortbuchung vor Ort wird der Gesamtmietpreis vor Aushändigung der Wohnungsschlüssel fällig.

6. Reservierung und verbindliche Buchung
Den gebuchten Zeitraum halten wir bis zum Fälligkeitstag der Anzahlung für Sie reserviert. Bis zu diesem Tag muss Ihre Anzahlung auf unserem Konto eingegangen sein. Danach verfällt Ihre Reservierung und die Wohnung kann anderweitig vergeben werden. Die Reservierung verfällt ebenfalls, wenn die Restsumme nicht 4 Wochen vor der Anreise eingegangen ist. Ein Vertragsverhältnis ist dann in beiden Fällen nicht zustande gekommen. Mit Eingang der Überweisung der Anzahlung wird die Buchung von uns verbindlich garantiert und der Mieter anerkennt den Gästeaufnahmevertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7. Rücktritt/Stornierung
Ein Rücktritt vom Vertrag kann jederzeit schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des uns entstandenen Schadens gemäß den EU-Regelungen wie folgt verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn: keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn: Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Ein Ersatzmieter, der zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann vom Mieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.

Corona-Regelungen:
Sofern für den Vermieter ein Beherbergungsverbot wegen der Coronapandemie besteht, ist dieser berechtigt, für den Gast kostenfrei zu stornieren. Gleiches gilt, wenn der Mieter den Aufenthalt coronabedingt nicht antreten kann. Die Gründe sind jeweils nachzuweisen.

8. Betreten durch den Vermieter oder Verwalter
In dringenden Fällen ist dem Vermieter oder seinem Beauftragten die Betretung der Ferienwohnung gestattet, ansonsten nur nach vorheriger Absprache.

9. Kündigung durch den Vermieter
Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder sonstige nicht voraussehbare Ereignisse (z.B. Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadenersatzansprüche des Mieters sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10. Gesamtschuldner
Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie von Ihm oder seinem Beauftragten gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Der Mieter haftet auch für seine Angehörigen und seine Besucher.

11. Ansprüche
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vereinbartem Mietende beim Vermieter schriftlich angezeigt werden. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den Mieter der Nachweis zu erbringen, dass Leistungen nicht oder unvollständig erbracht wurden, Mängel unverzüglich angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Dem Vermieter ist die Änderung der Ausstattung (Möblierung / Renovierung) der Ferienwohnung auch während des bestehenden Mietvertrages gestattet. Ansprüche durch Abweichungen von Fotos auf unserer Homepage oder in Prospekten zur Wohnung (Möblierung etc.) sind nicht möglich. Alle Angebote sind freibleibend.

12. Reinigung des Mietobjektes
Die Ferienwohnung ist während der Mietzeit selbst zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu halten. Am Ende der Mietzeit ist die Ferienwohnung von groben Verschmutzungen vom Mieter zu reinigen. Die Küche muss gesäubert und das Geschirr gespült sein. Der Abfall ist gemäß Anweisung zu trennen und in die entsprechenden Behältnisse zu werfen. Die abschließende Endreinigung wird von Seiten des Vermieters durchgeführt.

13. WLAN Nutzung
Das WLAN kann vom Mieter kostenlos mitgenutzt werden. Mit der Nutzung des WLAN-Zugangs erklärt sich der Mieter einverstanden, dass der Vermieter im Falle eines Missbrauches berechtigt ist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen bis hin zur Einschaltung der zuständigen Behörden. Der Mieter haftet auch für seine Angehörigen und seine Besucher. Für die Funktionalität des WLANs wird nicht garantiert und nicht gehaftet.

14. An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung um 10 Uhr zurückgegeben werden. Änderungen dieser Zeiten sind nur nach rechtzeitiger Absprache mit dem Vermieter möglich.

15. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

16. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Wohnsitz des Vermieters zuständige Amtsgericht.

Stand: 12-2021

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